Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (Nachweispflicht durch Originalattest + Tragen einer FFP2-Maske), erhalten Zutritt nach Vorlage eines Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (keine Testmöglichkeit vor Ort!).
Bei Schüler*innen zwischen 15 und 18 Jahren reicht der Testnachweis, der auch für den Schulbesuch nötig ist. Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen Testnachweis. Im ganzen Haus besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – außer im Gastronomiebereich, wo sie am Tisch abgenommen werden kann.